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   OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03   

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https://dejure.org/2005,4972
OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03 (https://dejure.org/2005,4972)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 (https://dejure.org/2005,4972)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2005 - 17 U 170/03 (https://dejure.org/2005,4972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Berücksichtigung von gewichtigen Argumenten gegen ein Schiedsgutachten als Verfahrensfehler; Beweiserhebung bei offenbarer Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 § 319 § 640 § 767; ZPO § 286
    Anforderungen an Einwendungen gegen ein Schiedsgutachten; Auslegung einer Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgenhaftung entfällt bei Verzicht auf förmliche Abnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsbürgschaft: Nachträgliche Veränderung der Verpflichtung ist nicht möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf förmliche Abnahme auf eine Gewährleistungsbürgschaft? (IBR 2005, 481)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1199
  • BauR 2005, 1523 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 233/82

    Geltendmachung einer Mietzinserhöhung für angemietete Praxisräume - Bestellung

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Entscheidend ist nur, ob das Resultat unrichtig ist (BGH NJW 1984, 43, 44).

    Allerdings sind bei der Beantwortung der Frage, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, stenge Anforderungen zu stellen, da ansonsten der mit der Beauftragung eines Schiedsgutachters verfolgte Zweck, nämlich ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, unter Umständen in sein Gegenteil verkehrt würde (BGH NJW 1984, 43, 44).

    Der bzw. die (angeblichen) Fehler des Schiedsgutachters sind im einzelnen schlüssig darzutun und unter Beweis zu stellen (BGH NJW 1984, 43 ff.).

  • OLG Hamburg, 04.05.1990 - 1 U 130/89

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Eine nachträgliche Erweiterung, die den Bürgen nicht bindet, stellt es dar, wenn es statt der vereinbarten förmlichen Abnahme nur zu einer konkludenten kommt (OLG Hamburg, BauR 1990, 745; Palandt/Sprau, § 767 Rn. 3; Werner/Pastor, Rn. 1252 a. E.).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 182/94

    Prüfbarkeit eines Schiedsgutachtens über die Höhe der Anpassung von Erbbauzinsen

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455).
  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Hat der Richter, was regelmäßig der Fall sein wird, nicht die für die Beurteilung nötige Sachkunde, so hat er, falls das Vorbringen der Partei, die die Unverbindlichkeit geltend macht, dazu Veranlassung gibt, Beweis zu erheben (BGH NJW 1979, 1885; NJW-RR 1993, 1034, 1035, NJW 1996, 452, 455).
  • BGH, 01.03.1962 - VII ZR 244/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 17 U 170/03
    Maßstab ist immer, ob dem Bürgen nach Treu und Glauben zuzumuten ist, sich an seiner Verpflichtung festhalten zu lassen (BGH WM 1962, 700, 701).
  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 111/14

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen

    Offenkundigkeit ist dagegen nicht verlangt, so dass eine Beweisaufnahme erforderlich sein kann (OLG Köln, BauR 2005, 1199 - juris RN 24 ff.).

    Geht es um reine Tatsachenfeststellung, ist Maßstab die offenbare Unrichtigkeit; die Unrichtigkeit muss sich dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, wenn auch möglicherweise erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängen (OLG Köln, BauR 2005, 1199 - juris RN 24; Grüneberg in Palandt a.a.O., RN 4 zu § 319 mwN).

  • OLG Köln, 14.12.2005 - 11 U 109/05

    Bürgschaft, Verjährung

    Hierbei berücksichtigt sie aber nicht, dass für die Auslegung in erster Linie nicht die Sicherungsabrede zwischen den Parteien des Werkvertrages, sondern die Erklärungen der Parteien des Bürgschaftsvertrages maßgebend sind, diese können die Bürgschaft entsprechend einschränken (vgl. dazu OLG Hamburg NJW-RR 1991, 1304 = BauR 1990, 745; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 82 = BauR 1987, 101; ferner OLG Köln - 17. Zivilsenat - OLGR 2005, 597).
  • VG Sigmaringen, 11.05.2006 - 8 K 889/04

    Verpflichtung, einen Gesellschaftsvertrag, städtebaulichen Vertrag und Vertrag

    Liegt bei der gebotenen sachkundigen Prüfung die offenbare Unrichtigkeit des schiedsgutachterlichen Ergebnisses auf der Hand, so spielt es keine Rolle mehr, ob das Schiedsgutachten auch zu einem unbilligen Ergebnis gekommen ist (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 -).

    Auch wenn bei der Prüfung der Frage der Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens primär auf das vom Gutachter gefundene Ergebnis abzustellen ist, können nach der neueren zivilgerichtlichen Rechtsprechung wesentliche Verfahrensfehler, etwa die Verletzung des rechtlichen Gehörs, eine mögliche Befangenheit des Schiedsgutachters oder schwerwiegende Begründungsmängel zur Unverbindlichkeit führen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005, a.a.O.).

  • OLG München, 20.12.2010 - 13 U 3970/10

    Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft

    Nach Rechtsprechung des BGH (BauR 2005, 873) und zahlreicher Obergerichte (OLG Köln, BauR 2005, 1199; OLG Rostock, BauR 2007, 549; OLG Frankfurt, IBR 2007, 134; OLG Hamburg, BauR 1990, 745) können die Vertragspartner eines Bauvertrages durch Abänderung der Sicherungsabreden den Inhalt der Bürgschaftserklärung der Bürgin ohne deren Beteiligung nicht abändern.
  • LG München I, 02.07.2010 - 3 HKO 25904/09

    Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft

    Damit gelten auch diejenigen Überlegungen, die in den Entscheidungen des OLG Hamburg, Baurecht 1990, Seite 745, 0LG Köln, Baurecht 2005, 1199, OLG Rostock, Baurecht 2007, 549 zum tragen kommen.
  • LG Köln, 05.04.2007 - 8 O 62/04

    Anspruch eines Insovenzverwalters auf Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde einer

    Wird - wie vorliegend - eine Gewährleistungsbürgschaft für die vertragsgemäße Gewährleistung "für fertiggestellte und abgenommene Arbeiten" übernommen, so wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme geknüpft; in diesem Fall können die Parteien des Werkvertrages keine andere Abnahmemodalität (z.B. die Abrede einer schlüssigen oder fiktiven Abnahme) zu Lasten des Bürgen vereinbaren (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rn. 1252; OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03 - , Bl 73 ff. AH I; OLG Celle, Urteil vom 22.11.2001 - 13 U 75/01 - , Bl. 129 ff. AH II; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 1304).
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